So wichtig wie die private Haftpflichtversicherung.
Ihre Haftpflicht schützt Sie als Schädiger, aber wer schützt Sie als Opfer? Der Rechtsschutz schützt Opfer oder Geschädigte und steht Ihnen zur Seite, wenn Sie sich Ihr Recht teuer erstreiten müssen.
Im Durchschnitt trifft es jeden fünfmal im Leben.
Jährlich registrieren wir inzwischen über 2 Millionen Zivilklagen bei Gericht und weit über 2 Millionen Verkehrsunfälle. Das sind mehr als 10.000 Klagen und Unfälle am Tag.
Jährlich kommt es zu über 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, muss jeder die Kosten für die erste Instanz selbst tragen. Können Sie die Kosten aufbringen, um zu Ihrem Recht zu kommen?
Es gibt über 80.000 Gesetze und Verordnungen.
Wir kennen die Konsequenzen auch für Ihre Lebenssituation. Zukünftig sind vor allem Einschnitte im täglichen Leben – insbesondere im Sozialbereich – zu erwarten.
Erhebliche Kostensteigerung bei den Rechtsanwaltsgebühren!
Seit dem 01.08.2013 ist durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz gutes Recht um rund 20% teurer geworden und der Mindeststreitwert vor Gerichten von 300 auf 500 Euro gestiegen.
Beim Auspacken stellt Thomas F. eine starke Beschädigung fest. Das Möbelhaus lehnt jede Gewährleistung ab.
Auf eine telefonische Reklamation erhielt der Anwalt von Thomas F. von der Rechtsabteilung eines Möbelhauses folgende Antwort.
„Dann gehen Sie doch vor Gericht. Wir beide wissen, was ein Textilgutachter kostet. Wissen Sie eigentlich, wie viele Menschen in Deutschland eine Rechtsschutzversicherung haben? Keine 25 Prozent!“
Der Geschädigte gehörte zum Glück zu den 25%, denn nach Zusendung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung wurde die Couch anstandslos gewandelt.
Ähnlich viel Glück hatte Herr Benkert mit seinem Führerschein und Herr Albert mit seiner Einbauküche. Sogar Oskars Abitursorgen konnten beseitigt werden.
Anwalts- und Gerichtskosten
Wussten Sie schon, dass eine anwaltliche Erstberatung mit € 190 zu Buche schlagen kann?
Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite
Wussten Sie schon, dass auch Gebühren für von Ihnen benannte Zeugen anfallen können und vom Rechtsschutzversicherer übernommen werden. Wenn Sie in einem Prozeß verlieren und die Kosten der Gegenseite übernehmen müssen, trägt die Rechtsschutzversicherung auch diese.
Gutachterkosten
Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters bis € 155.000
Wussten Sie schon, dass Gutachterkosten auch in Verfahren mit niedrigen Streitwerten schnell mehrere Tausend Euro erreichen können?
Mediationskosten
Wenn der Fall über die Mediations-Hotline gemeldet wird, kümmert sich ein Mediator um die Angelegenheit.
Technische Sachverständige
Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen bei Kauf, Reparatur von Kraftfahrzeugen und bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Reisekosten
Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen
Straftaten
alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten, z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug
Bauherren-Risiko
Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung/Umbau eines Gebäudes, deren Planungsmaßnahmen und Finanzierung.
Handelsvertreter-Verträge
Wettbewerbsrecht
Einstweilige Verfügung eines Konkurrenten, Spiel- und Wettverträge
Streitigkeiten aus dem Urheberrecht
Streitigkeiten im Kartellrecht
Abwehr von Schadenersatzansprüchen
wenn kein Vertrag zwischen den Gegnern zugrunde liegt
Kostenfreie Telefonberatung für alle NRV Kunden
keine Beratungskosten und keine Telefongebühren
Kein Call-Center
Die NRV arbeitet nur mit zugelassenen Anwälten
Hilfe von Experten
Es beraten Sie unabhängige und erfahrene Anwälte
Beratung zu allen Rechtsgebieten
Sie werden so oft beraten, wie es nötig wird und das zu allen Rechtsgebieten, unabhängig von Ihrem Leistungsschutz bei der NRV
Anwaltsempfehlungen vor Ort
Wenn es drauf ankommt haben wir ein großes Anwaltsnetz und gute Anwaltsempfehlungen
Kostenfrei
Auch JURCASH ist kostenfrei, solange der Schuldner zahlungsfähig und ermittelbar ist und solange die Forderung nicht strittig ist, d.h. der Schuldner keinen Widerspruch gegen die Forderung geäußert hat.
WICHTIG: Übergeben Sie nur Forderungen an unseren Inkassopartner, die unstrittig sind, also Ihr Schuldner z.B. mittels Anwalt oder Gutachten/Sachverständigenurteile Einwände gegen die Forderung vorgebracht hat.
Mahnungen
gehen direkt an den Schuldner samt SCHUFA-Flyer
Saldenmeldung
Die notwendige Saldenmeldung geht automatisch an die SCHUFA zeitgleich mit der Beantragung des Mahnbescheids
Direkter Inkasso-Zugriff
Sie haben direkt Zugriff auf Online-Inkasso und Online-Auskünfte
Bonitätsauskünfte
erhalten Sie mit Ampelfunktion, ohne Kontingentverpflichtung
Auszahlungen
Die Auszahlungen der Gelder erfolgen im schnellen wöchentlichen Modus
Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Verschulden anderer (z.B. Schmerzensgeld)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Um Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend zu machen oder abzuwehren (z.B. bei fehlerhaften Produkten nach Kauf oder Reparatur)
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Für Streitigkeiten in Steuerfällen (z.B. bei nicht anerkannten Werbekosten oder einem ungerechtfertigten Steuernachzahlungsbescheid)
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Für Streitigkeiten bei gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungen (z.B. wenn ein ärztliches Attest nicht anerkannt wird)
Verwaltungs-Rechtsschutz
Für Auseinandersetzungen mit Verwaltungsbehörden vor Gerichten (z.B. wenn ein Abiturzeugnis angefochten werden soll)
Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung z.B. gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung, selbst wenn eine Verurteilung erfolgt (z.B. wenn kein Vorsatz nachweisbar ist)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit (z.B. wegen Lärmbelästigung durch eine Geburtstagsfeier)
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Für Rechtsberatung, wenn sich die Lebenssituation ändert (z.B. bei einer Trennung oder bei Geburt eines Kindes) oder nach einem Todesfall (bei Fragen, die mit dem Erbrecht zusammen hängen)
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Durchsetzung von Ansprüchen als Opfer einer Straftat (z.B. als Nebenkläger vor Gericht oder wenn als Opfer ein Anwalt benötigt wird)
Rechtsschutz ab 50
z.B. in Betreuungsverfahren und für betriebliche bzw. berufliche Altersversorgung
Arbeits-Rechtsschutz
Für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber (z.B. bei Abmahnungen oder Kündigungen)
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Für Auseinandersetzungen im Disziplinar- oder Standesrecht bei Dienstvergehen von Notaren, Richtern, Beamten oder Soldaten (z.B. Verteidigung in einem Disziplinarverfahren)
Rechtsschutz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
z.B. für Auseinandersetzungen bei ungerechtfertigte Benachteiligung im Sinne der Gleichbehandlung
Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Verkehr (z.B. Schmerzensgeld als schuldloses Unfallopfer)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Um Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend zu machen oder abzuwehren (z.B. bei Mängeln nach einem Autokauf oder einer Reparatur)
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Für Streitigkeiten in Steuerfällen (z.B. bei einem fehlerhaften Bescheid über eine zu hohe KFZ-Steuer)
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht leistet (z.B. nach einem Unfall auf dem Arbeitsweg)
Verwaltungs-Rechtsschutz
Für Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. wegen Entzugs, Einschränkung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Straf-Rechtsschutz
Für strafrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. nach dem Vorwurf einer angeblichen, aber nicht nachweisbaren Fahrerflucht)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit (z.B. bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid)
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Für gerichtliche Auseinandersetzungen (z.B. als Opfer eines Raubüberfalls im Verkehr für eine Nebenklage oder zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem opferentschädigungsgesetz ab dem Widerspruchsverfahren)
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Für unterschiedliche Wohnungs- und Grundstücksarten wie selbst bewohnte oder vermietete Wohnungen und Einfamilienhäuser, unbebaute und vermietete Grundstücke, Garagen und Gewerbeeinheiten
Für Mieter
z.B. für Streitigkeiten bei überhöhten Betriebskostenabrechnungen, ungerechtfertigte Mieterhöhungen oder mangelhaft ausgeführte Reparaturen des Vermieters
Für Vermieter
z.B. für ausstehende Mieten oder nicht berechtigte Mietminderungen wegen vermeintlicher Mängel
Für Eigentümer
z.B. für Streitigkeiten mit den Nachbarn oder mit der Gemeinde wegen ungerechtfertigter, laufend erhobener Gebühren
Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Verschulden anderer (z.B. entgangener Gewinn, Schmerzensgeld)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Um Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend zu machen oder abzuwehren (z.B. bei fehlerhaften Produkten nach Kauf oder Reparatur)
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Für Streitigkeiten in Steuerfällen (z.B. bei nicht anerkannten Werbekosten oder einem ungerechtfertigten Steuernachzahlungsbescheid)
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Für Streitigkeiten bei gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungen (z.B. wenn ein ärztliches Attest nicht anerkannt wird)
Verwaltungs-Rechtsschutz
Für Auseinandersetzungen mit Verwaltungsbehörden (z.B. wenn ein Abiturzeugnis vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden soll)
Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung bei Verdacht einer vorsätzlichen Straftat wie Untreue, Beleidigung, Betrug, Diebstahl oder Sachbeschädigung (z.B. wenn kein Vorsatz nachweisbar ist)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit (z.B. beim Gassigehen mit dem eigenen Hund)
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Für Rechtsberatung, wenn sich die Lebenssituation ändert (z.B. bei einer Trennung oder bei Änderung des Kindesunterhaltes) oder nach einem Todesfall (z.B. bei Fragen, die mit dem Erbrecht zusammen hängen)
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Durchsetzung von Ansprüchen als Opfer einer Straftat (z.B. als Nebenkläger vor Gericht oder wenn als Opfer ein Anwalt benötigt wird)
Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Verschulden anderer (z.B. entgangener Gewinn, Schmerzensgeld)
Arbeits-Rechtsschutz
Für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen, die aus einem Arbeitsverhältnis hervorgehen (z.B. bei Abmahnungen oder Kündigungen)
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Für Streitigkeiten in Steuerfällen (z.B. bei Einkommenssteuer oder nicht anerkannten Betriebsausgaben)
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Für Prozesse bei denen es um die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungen geht (z.B. Fragen der Erwerbsfähigkeit)
Verwaltungs-Rechtsschutz
Für Auseinandersetzungen mit Verwaltungsbehörden (z.B. bei Einschränkung von Konzessionen, versichert über XXL-Baustein)
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Für Auseinandersetzungen im Disziplinar- oder Standesrecht bei Dienstvergehen von Notaren, Richtern, Beamten, Soldaten, u.v.m. (z.B. wenn ein Arzt vermeintlich gegen das Werbeverbot verstößt)
Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung gegen den Vorwurf z.B. einer fahrlässigen Körperverletzung, selbst wenn eine Verurteilung erfolgt
Erweiterung im Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Für Risiken von Geschäftsführern oder Inhabern (z.B. bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung)
Berufsvertrags-Rechtsschutz
Für ausgewählte Berufsgruppen wie Baunebengewerbe, Handelsbetriebe, Hotels und Gaststätten (z.B. in Fällen von Mängelrügen)
Berufsvertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Verträgen, die nicht das Kerngeschäft betreffen (z.B. bei im Zusammenhang mit Büroeinrichtungen)
Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Verkehr (z.B. Schmerzensgeld als schuldloses Unfallopfer)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Um Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend zu machen oder abzuwehren (z.B. bei Mängeln nach einem Autokauf oder einer Reparatur)
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Für Streitigkeiten in Steuerfällen (z.B. bei einem fehlerhaften Bescheid über eine zu hohe KFZ-Steuer)
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Für einen Prozess vor Sozialgerichten, wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht leistet (z.B. nach einem Unfall auf dem Arbeitsweg)
Verwaltungs-Rechtsschutz
Für Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. wegen Entzugs, Einschränkung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)
Straf-Rechtsschutz
Für strafrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. bei dem Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall)
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Einsatz eines Sachverständigen bei fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen)
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Für gerichtliche Auseinandersetzungen (z.B. als Opfer eines Raubüberfalls im Verkehr für eine Nebenklage oder zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz ab dem Widerspruchsverfahren)
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Für unterschiedliche Wohnungs- und Grundstücksarten wie selbst bewohnte oder vermietete Wohnungen und Einfamilienhäuser, unbebaute und vermietete Grundstücke, Garagen und Gewerbeeinheiten
Für Mieter
z.B. für Streitigkeiten bei überhöhten Betriebskostenabrechnungen, ungerechtfertigten Mieterhöhungen oder mangelhaft ausgeführten Reparaturen des Vermieters
Für Vermieter
z.B. für ausstehende Mieten oder nicht berechtigte Mietminderungen wegen vermeintlicher Mängel
Für Eigentümer
z.B. für Streitigkeiten mit den Nachbarn oder mit der Gemeinde wegen ungerechtfertigter Gebühren
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