NRV Salesfriend
  • Warum Rechtsschutz?

    Rechtsschutz sorgt für Chancengleichheit

    • So wichtig wie die private Haftpflichtversicherung.

      Ihre Haftpflicht schützt Sie als Schädiger, aber wer schützt Sie als Opfer? Der Rechtsschutz schützt Opfer oder Geschädigte und steht Ihnen zur Seite, wenn Sie sich Ihr Recht teuer erstreiten müssen.

    • Im Durchschnitt trifft es jeden fünfmal im Leben.

      Jährlich registrieren wir inzwischen über 2 Millionen Zivilklagen bei Gericht und weit über 2 Millionen Verkehrsunfälle. Das sind mehr als 10.000 Klagen und Unfälle am Tag.

    • Jährlich kommt es zu über 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten.

      Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, muss jeder die Kosten für die erste Instanz selbst tragen. Können Sie die Kosten aufbringen, um zu Ihrem Recht zu kommen?

    • Es gibt über 80.000 Gesetze und Verordnungen.

      Wir kennen die Konsequenzen auch für Ihre Lebenssituation. Zukünftig sind vor allem Einschnitte im täglichen Leben – insbesondere im Sozialbereich – zu erwarten.

    • Erhebliche Kostensteigerung bei den Rechtsanwaltsgebühren!

      Seit dem 01.08.2013 ist durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz gutes Recht um rund 20% teurer geworden und der Mindeststreitwert vor Gerichten von 300 auf 500 Euro gestiegen.

  • Ohne gehts nicht

    Thomas F. kauft eine Designercouch für € 4.500

    Beim Auspacken stellt Thomas F. eine starke Beschädigung fest. Das Möbelhaus lehnt jede Gewährleistung ab.

    Auf eine telefonische Reklamation erhielt der Anwalt von Thomas F. von der Rechtsabteilung eines Möbelhauses folgende Antwort.
    „Dann gehen Sie doch vor Gericht. Wir beide wissen, was ein Textilgutachter kostet. Wissen Sie eigentlich, wie viele Menschen in Deutschland eine Rechtsschutzversicherung haben? Keine 25 Prozent!“

    Der Geschädigte gehörte zum Glück zu den 25%, denn nach Zusendung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung wurde die Couch anstandslos gewandelt.

    Ähnlich viel Glück hatte Herr Benkert mit seinem Führerschein und Herr Albert mit seiner Einbauküche. Sogar Oskars Abitursorgen konnten beseitigt werden.

  • Was wird versichert?

    • Anwalts- und Gerichtskosten

      Wussten Sie schon, dass eine anwaltliche Erstberatung mit € 190 zu Buche schlagen kann?

    • Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite

      Wussten Sie schon, dass auch Gebühren für von Ihnen benannte Zeugen anfallen können und vom Rechtsschutzversicherer übernommen werden. Wenn Sie in einem Prozeß verlieren und die Kosten der Gegenseite übernehmen müssen, trägt die Rechtsschutzversicherung auch diese.

    • Gutachterkosten

      Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters bis € 155.000

      Wussten Sie schon, dass Gutachterkosten auch in Verfahren mit niedrigen Streitwerten schnell mehrere Tausend Euro erreichen können?

    • Mediationskosten

      Wenn der Fall über die Mediations-Hotline gemeldet wird, kümmert sich ein Mediator um die Angelegenheit.

    • Technische Sachverständige

      Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen bei Kauf, Reparatur von Kraftfahrzeugen und bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

    • Reisekosten

      Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen

  • Was wird nicht versichert?

    Es gibt Ereignisse, die generell nicht am Rechtsschutzmarkt versichert werden. Dazu zählen:

    • Straftaten

      alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten, z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug

    • Bauherren-Risiko

      Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung/Umbau eines Gebäudes, deren Planungsmaßnahmen und Finanzierung.

    • Handelsvertreter-Verträge

    • Wettbewerbsrecht

      Einstweilige Verfügung eines Konkurrenten, Spiel- und Wettverträge

    • Streitigkeiten aus dem Urheberrecht

    • Streitigkeiten im Kartellrecht

    • Abwehr von Schadenersatzansprüchen

      wenn kein Vertrag zwischen den Gegnern zugrunde liegt

  • JURCALL.
    Ihr kostenfreier Anwalt am Telefon.

    • Kostenfreie Telefonberatung für alle NRV Kunden

      keine Beratungskosten und keine Telefongebühren

    • Kein Call-Center

      Die NRV arbeitet nur mit zugelassenen Anwälten

    • Hilfe von Experten

      Es beraten Sie unabhängige und erfahrene Anwälte

    • Beratung zu allen Rechtsgebieten

      Sie werden so oft beraten, wie es nötig wird und das zu allen Rechtsgebieten, unabhängig von Ihrem Leistungsschutz bei der NRV

    • Anwaltsempfehlungen vor Ort

      Wenn es drauf ankommt haben wir ein großes Anwaltsnetz und gute Anwaltsempfehlungen

  • JURCASH.
    Ihr professioneller Inkassoservice.

    • Kostenfrei

      Auch JURCASH ist kostenfrei, solange der Schuldner zahlungsfähig und ermittelbar ist und solange die Forderung nicht strittig ist, d.h. der Schuldner keinen Widerspruch gegen die Forderung geäußert hat.
      WICHTIG: Übergeben Sie nur Forderungen an unseren Inkassopartner, die unstrittig sind, also Ihr Schuldner z.B. mittels Anwalt oder Gutachten/Sachverständigenurteile Einwände gegen die Forderung vorgebracht hat.

    • Mahnungen

      gehen direkt an den Schuldner samt SCHUFA-Flyer

    • Saldenmeldung

      Die notwendige Saldenmeldung geht automatisch an die SCHUFA zeitgleich mit der Beantragung des Mahnbescheids

    • Direkter Inkasso-Zugriff

      Sie haben direkt Zugriff auf Online-Inkasso und Online-Auskünfte

    • Bonitätsauskünfte

      erhalten Sie mit Ampelfunktion, ohne Kontingentverpflichtung

    • Auszahlungen

      Die Auszahlungen der Gelder erfolgen im schnellen wöchentlichen Modus

  • Leistungen im Detail

    Der Privatrechtsschutz der NRV kann in folgenden Fällen helfen:

    • Schadenersatz-Rechtsschutz

      Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Verschulden anderer (z.B. Schmerzensgeld)

    • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

      Um Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend zu machen oder abzuwehren (z.B. bei fehlerhaften Produkten nach Kauf oder Reparatur)

    • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

      Für Streitigkeiten in Steuerfällen (z.B. bei nicht anerkannten Werbekosten oder einem ungerechtfertigten Steuernachzahlungsbescheid)

    • Sozialgerichts-Rechtsschutz

      Für Streitigkeiten bei gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungen (z.B. wenn ein ärztliches Attest nicht anerkannt wird)

    • Verwaltungs-Rechtsschutz

      Für Auseinandersetzungen mit Verwaltungsbehörden vor Gerichten (z.B. wenn ein Abiturzeugnis angefochten werden soll)

    • Straf-Rechtsschutz

      Für die Verteidigung z.B. gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung, selbst wenn eine Verurteilung erfolgt (z.B. wenn kein Vorsatz nachweisbar ist)

    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

      Für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit (z.B. wegen Lärmbelästigung durch eine Geburtstagsfeier)

    • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

      Für Rechtsberatung, wenn sich die Lebenssituation ändert (z.B. bei einer Trennung oder bei Geburt eines Kindes) oder nach einem Todesfall (bei Fragen, die mit dem Erbrecht zusammen hängen)

    • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

      Durchsetzung von Ansprüchen als Opfer einer Straftat (z.B. als Nebenkläger vor Gericht oder wenn als Opfer ein Anwalt benötigt wird)

    • Rechtsschutz ab 50

      z.B. in Betreuungsverfahren und für betriebliche bzw. berufliche Altersversorgung

  • Leistungen im Detail

    Der Berufsschutz der NRV kann in folgenden Fällen helfen:

    • Arbeits-Rechtsschutz

      Für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber (z.B. bei Abmahnungen oder Kündigungen)

    • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

      Für Auseinandersetzungen im Disziplinar- oder Standesrecht bei Dienstvergehen von Notaren, Richtern, Beamten oder Soldaten (z.B. Verteidigung in einem Disziplinarverfahren)

    • Rechtsschutz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

      z.B. für Auseinandersetzungen bei ungerechtfertigte Benachteiligung im Sinne der Gleichbehandlung

  • Leistungen im Detail

    Der Verkehrsrechtsschutz der NRV kann in folgenden Fällen helfen:

    • Schadenersatz-Rechtsschutz

      Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Verkehr (z.B. Schmerzensgeld als schuldloses Unfallopfer)

    • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

      Um Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend zu machen oder abzuwehren (z.B. bei Mängeln nach einem Autokauf oder einer Reparatur)

    • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

      Für Streitigkeiten in Steuerfällen (z.B. bei einem fehlerhaften Bescheid über eine zu hohe KFZ-Steuer)

    • Sozialgerichts-Rechtsschutz

      Für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht leistet (z.B. nach einem Unfall auf dem Arbeitsweg)

    • Verwaltungs-Rechtsschutz

      Für Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. wegen Entzugs, Einschränkung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

    • Straf-Rechtsschutz

      Für strafrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. nach dem Vorwurf einer angeblichen, aber nicht nachweisbaren Fahrerflucht)

    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

      Für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit (z.B. bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid)

    • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

      Für gerichtliche Auseinandersetzungen (z.B. als Opfer eines Raubüberfalls im Verkehr für eine Nebenklage oder zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem opferentschädigungsgesetz ab dem Widerspruchsverfahren)

  • Leistungen im Detail

    Der Rechtsschutz für Wohnungen und Grundstücke der NRV kann in folgenden Fällen helfen:

    • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

      Für unterschiedliche Wohnungs- und Grundstücksarten wie selbst bewohnte oder vermietete Wohnungen und Einfamilienhäuser, unbebaute und vermietete Grundstücke, Garagen und Gewerbeeinheiten

    • Für Mieter

      z.B. für Streitigkeiten bei überhöhten Betriebskostenabrechnungen, ungerechtfertigte Mieterhöhungen oder mangelhaft ausgeführte Reparaturen des Vermieters

    • Für Vermieter

      z.B. für ausstehende Mieten oder nicht berechtigte Mietminderungen wegen vermeintlicher Mängel

    • Für Eigentümer

      z.B. für Streitigkeiten mit den Nachbarn oder mit der Gemeinde wegen ungerechtfertigter, laufend erhobener Gebühren

  • Leistungen im Detail

    Der Privatrechtsschutz der NRV kann in folgenden Fällen helfen:

    • Schadenersatz-Rechtsschutz

      Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Verschulden anderer (z.B. entgangener Gewinn, Schmerzensgeld)

    • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

      Um Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend zu machen oder abzuwehren (z.B. bei fehlerhaften Produkten nach Kauf oder Reparatur)

    • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

      Für Streitigkeiten in Steuerfällen (z.B. bei nicht anerkannten Werbekosten oder einem ungerechtfertigten Steuernachzahlungsbescheid)

    • Sozialgerichts-Rechtsschutz

      Für Streitigkeiten bei gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungen (z.B. wenn ein ärztliches Attest nicht anerkannt wird)

    • Verwaltungs-Rechtsschutz

      Für Auseinandersetzungen mit Verwaltungsbehörden (z.B. wenn ein Abiturzeugnis vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden soll)

    • Straf-Rechtsschutz

      Für die Verteidigung bei Verdacht einer vorsätzlichen Straftat wie Untreue, Beleidigung, Betrug, Diebstahl oder Sachbeschädigung (z.B. wenn kein Vorsatz nachweisbar ist)

    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

      Für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit (z.B. beim Gassigehen mit dem eigenen Hund)

    • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

      Für Rechtsberatung, wenn sich die Lebenssituation ändert (z.B. bei einer Trennung oder bei Änderung des Kindesunterhaltes) oder nach einem Todesfall (z.B. bei Fragen, die mit dem Erbrecht zusammen hängen)

    • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

      Durchsetzung von Ansprüchen als Opfer einer Straftat (z.B. als Nebenkläger vor Gericht oder wenn als Opfer ein Anwalt benötigt wird)

  • Leistungen im Detail

    Der Berufsschutz der NRV kann in folgenden Fällen helfen:

    • Schadenersatz-Rechtsschutz

      Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Verschulden anderer (z.B. entgangener Gewinn, Schmerzensgeld)

    • Arbeits-Rechtsschutz

      Für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen, die aus einem Arbeitsverhältnis hervorgehen (z.B. bei Abmahnungen oder Kündigungen)

    • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

      Für Streitigkeiten in Steuerfällen (z.B. bei Einkommenssteuer oder nicht anerkannten Betriebsausgaben)

    • Sozialgerichts-Rechtsschutz

      Für Prozesse bei denen es um die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungen geht (z.B. Fragen der Erwerbsfähigkeit)

    • Verwaltungs-Rechtsschutz

      Für Auseinandersetzungen mit Verwaltungsbehörden (z.B. bei Einschränkung von Konzessionen, versichert über XXL-Baustein)

    • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

      Für Auseinandersetzungen im Disziplinar- oder Standesrecht bei Dienstvergehen von Notaren, Richtern, Beamten, Soldaten, u.v.m. (z.B. wenn ein Arzt vermeintlich gegen das Werbeverbot verstößt)

    • Straf-Rechtsschutz

      Für die Verteidigung gegen den Vorwurf z.B. einer fahrlässigen Körperverletzung, selbst wenn eine Verurteilung erfolgt

    • Erweiterung im Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

      Für Risiken von Geschäftsführern oder Inhabern (z.B. bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung)

    • Berufsvertrags-Rechtsschutz

      Für ausgewählte Berufsgruppen wie Baunebengewerbe, Handelsbetriebe, Hotels und Gaststätten (z.B. in Fällen von Mängelrügen)

    • Berufsvertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

      Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Verträgen, die nicht das Kerngeschäft betreffen (z.B. bei im Zusammenhang mit Büroeinrichtungen)

  • Leistungen im Detail

    Der Verkehrsrechtsschutz der NRV kann in folgenden Fällen helfen:

    • Schadenersatz-Rechtsschutz

      Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Verkehr (z.B. Schmerzensgeld als schuldloses Unfallopfer)

    • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

      Um Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend zu machen oder abzuwehren (z.B. bei Mängeln nach einem Autokauf oder einer Reparatur)

    • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

      Für Streitigkeiten in Steuerfällen (z.B. bei einem fehlerhaften Bescheid über eine zu hohe KFZ-Steuer)

    • Sozialgerichts-Rechtsschutz

      Für einen Prozess vor Sozialgerichten, wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht leistet (z.B. nach einem Unfall auf dem Arbeitsweg)

    • Verwaltungs-Rechtsschutz

      Für Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. wegen Entzugs, Einschränkung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)

    • Straf-Rechtsschutz

      Für strafrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. bei dem Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall)

    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

      Für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Einsatz eines Sachverständigen bei fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen)

    • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

      Für gerichtliche Auseinandersetzungen (z.B. als Opfer eines Raubüberfalls im Verkehr für eine Nebenklage oder zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz ab dem Widerspruchsverfahren)

  • Leistungen im Detail

    Der Rechtsschutz für Wohnungen und Grundstücke der NRV kann in folgenden Fällen helfen:

    • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

      Für unterschiedliche Wohnungs- und Grundstücksarten wie selbst bewohnte oder vermietete Wohnungen und Einfamilienhäuser, unbebaute und vermietete Grundstücke, Garagen und Gewerbeeinheiten

    • Für Mieter

      z.B. für Streitigkeiten bei überhöhten Betriebskostenabrechnungen, ungerechtfertigten Mieterhöhungen oder mangelhaft ausgeführten Reparaturen des Vermieters

    • Für Vermieter

      z.B. für ausstehende Mieten oder nicht berechtigte Mietminderungen wegen vermeintlicher Mängel

    • Für Eigentümer

      z.B. für Streitigkeiten mit den Nachbarn oder mit der Gemeinde wegen ungerechtfertigter Gebühren

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Schadenbeispiele